> Voraussetzungen für "AKTIVE BÖLLERSCHÜTZEN" <

Nur Schützen, die das erforderliche Fachwissen vorweisen, dürfen mit dem Böller umgehen. 

Interessierte melden sich bitte bei den Ansprechpartnern (siehe Rubrik "Unser Verein") unseres Vereins.

 

Erforderliche Voraussetzungen sind:

 

1. Das Alter von 21 Jahren muss vollendet sein!

2. Anmeldung zur Böllerprüfung (Wir empfehlen hier "Böller Schillinger")!

    Für die Böllerprüfung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich!

    Diese stellt Ihnen das zuständige Landratsamt aus.

3. Bei bestandener Böllerprüfung erhält man das Zeugnis über die Sachkunde!

4. Beantragung der Erlaubnis zum Erwerb von Böllerpulver beim zuständigen       Landratsamt!

5. Der Bedürfnisnachweis (= Beitritt zu einem "Böllerschützenverein") muss

    dem Antrag auf die Erlaubnis beigefügt werden!

 

Bei Fragen zu Terminen und Voraussetzungen für die Böllerprüfung setzen Sie sich mit den  Ansprechpartnern (Rubrik "Unser Verein") des Vereins in Verbin-

dung.

Unsere Empfehlung für die Böllerprüfung:

Informieren Sie sich in der Rubrik "Interessante Links"

Unser Verein bietet vor der Böllerprüfung, nach Absprache mit den Prüflingen, einen Vorkurs mit den wichtigsten Inhalten der Prüfungsteile an! 

Stand:  01. Januar 2016

Die Vorstandschaft

Hier finden Sie uns:

Vereinslokal der

Böllerschützen Tirschenreuth

"Gowerlhof" (Ferienhof in Rothen-

  bürg / Familie Schedl)

  Rothenbürg 1 

  95643 Tirschenreuth

Vereinsabende: 

siehe Rubrik "Termine"

Mitglied werden?

Sie wollen Mitglied bei uns werden? Dann nutzen Sie unser Kontaktformular für weitere Infos oder laden Sie unser Anmeldeformular herunter. Wir freuen uns auf Sie!

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Letzte Aktualisierung:

10. April 2022

Fahnenweihe 2014 an  "Maria Himmelfahrt"

> Mehr zur Fahnenweihe unter der "Rubrik Bilder- galerie" --- Archiv 2014

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