> Voraussetzungen für "AKTIVE BÖLLERSCHÜTZEN" <
Nur Schützen, die das erforderliche Fachwissen vorweisen, dürfen mit dem Böller umgehen.
Interessierte melden sich bitte bei den Ansprechpartnern (siehe Rubrik "Unser Verein") unseres Vereins.
Erforderliche Voraussetzungen sind:
1. Das Alter von 21 Jahren muss vollendet sein!
2. Anmeldung zur Böllerprüfung (Wir empfehlen hier "Böller Schillinger")!
Für die Böllerprüfung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich!
Diese stellt Ihnen das zuständige Landratsamt aus.
3. Bei bestandener Böllerprüfung erhält man das Zeugnis über die Sachkunde!
4. Beantragung der Erlaubnis zum Erwerb von Böllerpulver beim zuständigen Landratsamt!
5. Der Bedürfnisnachweis (= Beitritt zu einem "Böllerschützenverein") muss
dem Antrag auf die Erlaubnis beigefügt werden!
Bei Fragen zu Terminen und Voraussetzungen für die Böllerprüfung setzen Sie sich mit den Ansprechpartnern (Rubrik "Unser Verein") des Vereins in Verbin-
dung.
Unsere Empfehlung für die Böllerprüfung:
Informieren Sie sich in der Rubrik "Interessante Links"
Stand: 01. Januar 2016
Die Vorstandschaft
Hier finden Sie uns:
Vereinslokal der
Böllerschützen Tirschenreuth
"Gowerlhof" (Ferienhof in Rothen-
bürg / Familie Schedl)
Rothenbürg 1
95643 Tirschenreuth
Vereinsabende:
siehe Rubrik "Termine"
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