Das "Brauchtum Böllerschießen"
Das Böllerschießen
Das Böllerschießen ist Pflege und Erhalt alten Brauchtums und wird nachweis- lich seit dem 14. Jahrhundert ausgeübt. Die ersten Hinweise auf das Weih- nachtsschießen gehen auf das Jahr 1666 zurück, während sich ab dem Jahr 1377 das Schießen überhaupt nachweisen lässt. Man muss davon ausgehen, dass das "Lärm erzeugen" nicht erst nach Erfindung des Schießpulvers auf- kam, sondern sein Ursprung weit vor dieser Zeit zu finden ist. Der Aber- glaube war Ausgangspunkt für dieses Tun. Dämonen und ähnliche Gestalten wurden schon früher mit viel Lärm vertrieben, z.B. durch das Wolfausläuten. Zunächst wurden Glocken, Peitschen und ähnliche Dinge verwendet. Später, als man Böller und Kanonen zum Lärm erzeugen hatte, wurde auf diese zurückgegriffen. An den bedeutendsten Rauhnächten war es früher üblich, dass geschossen wurde.
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Böllerschießen in Bayern ist ein althergebrachtes, regional unter-schiedlich ausgeübtes Brauchtum. Entsprechend vielfältig sind die Anlässe, zu denen geböllert wer- den darf.
Unter Wahrung der bayerischen Schützentradition befürwortet der Bayerische Sportschützenverband Böllerschießen im Rahmen tradi- tioneller Anlässe.
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Anlässe, zu denen traditionell geböllert werden kann:
a) Kirchliche Feste
In der Regel sind das:
Ostern; Fronleichnam; Heiliger Abend; Weihnachten; Patronatsfeste (z.B. an den Festtagen der Schutzheiligen Barbara, Sebastian und
Hubertus)
b) Weltliche Feste
In der Regel sind das:
Volkstrauertag; Silvester; Neujahr; Fahnenweihe; Vereinsjubiläen; Eröffnung öffentlicher und gemeindlicher Feste; Aufstellen des Mai- baums; Traditionsfeste
c) Sonstige Anlässe
In der Regel sind das:
- Ehrensalute für kirchliche und weltliche Würdenträger bzw. Persönlichkeiten.
- runde Geburtstage ab dem 50. Lebensjahr von lanjährigen, verdienten Vereinsmitgliedern und Personen des öffentlichen Lebens.
- Empfänge von erfolgreichen Teilnehmern an Olympischen Spielen,
Europa- und Weltmeisterschaften sowie an den Deutschen Meister- schaften.
- Proklamationen der Schützenkönige.
- Hochzeiten von Vereinsmitgliedern (auch Goldene, Diamantene, Eiserne und Gnadenhochzeit).
- Beerdigungen von Vereinsmitgliedern und Personen des öffentlichen Lebens.
- Böllerschüsse auf Anforderung der Kommunen.
Vereinszweck der Tirschenreuther Böllerschützen i.S.d. § 3 unserer Satzung:
... § 3 Zweck des Vereins
(1) Der Zweck des Vereins ist die Pflege, die Bewahrung und die Förderung des Volksbrauchtums "Böllerschießen" als altüberliefertes Kulturgut.
(2) Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
a) die Mitgestaltung von Jubiläumsfeiern, Hochzeiten, Ehrungen verdienter Vereinsmitglieder, Kirchweihen, Sonnwendfeiern, Neujahrs- und Politiker-
empfängen, Festen der Pfarrei, Volksfesten und Bürgerfesten mittels Abgabe von Saluten und Ehrensaluten.
b) die regelmäßige Pflege des altüberlieferten Brauchtums, um so für dessen Erhalt und seine zukünftige Weiterführung im öffentlichen Raum Tirschen- reuth Sorge zu tragen.
c) die Zusammenarbeit mit brauchtums- und traditionspflegenden Vereinen zu festlichen Anlässen mit dem Ziel, die Bewahrung und Förderung alten Brauchtums zu sichern.
(3) Das zum Schutze von Personen, Tieren und Sachgütern erforderliche Fachwissen (nach § 27 SprengG /"Gültige Erlaubnis") können alle aktiven Schützen des Vereins nachweisen.
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Damit erfüllt unser Vereinszweck die vom Bayerischen Schützen- verband geforderte Wahrung der bayerischen Schützentradition.
D´ Tirschenreuther Böllerschützen 2009 e.V.
01. Januar 2016
Hier finden Sie uns:
Vereinslokal der
Böllerschützen Tirschenreuth
"Gowerlhof" (Ferienhof in Rothen-
bürg / Familie Schedl)
Rothenbürg 1
95643 Tirschenreuth
Vereinsabende:
siehe Rubrik "Termine"
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